SHOP
STAFFEL 1 – EPISODE 6

Zerstören und Verwalten mit Juan S. Guse

Gespräch: Clara Neubert
Tonale Inszenierung: Florian Liewald

Hängen wir nur lang genug einem Gedank­en nach, wird er irgend­wann absurd. Die Unendlich­keit creept in das Denken rein, nennt das Juan S. Guse, während wir auf den seltsam royalen Park­alleen Hannov­ers gehen, die ihr eigen­es Ende unserem Blick vorent­halten. Wir orient­ieren uns mit dem Schrift­steller Daniil Charms:
Und unsere Vor­stellung von der unend­lichen Geraden – ist eine falsche Vor­stellung. Unendlich­keit in zwei Richt­ungen, zum Anfang und zum Ende hin, ist so un­erreichbar, dass sie uns nicht einmal be­schäftigt, uns nicht als ein Wun­der vor­kommt und, sogar mehr noch, für uns nicht exist­iert. Doch Unendlich­keit in eine Richt­ung, die einen Anfang hat, aber kein Ende, oder die ein Ende hat, aber keinen An­fang, solch eine Unendlich­keit erschüttert uns.

GEGENWÄRTS gibt es auch auf Spotify, Apple Podcasts und überhaupt überall, wo es Podcasts gibt.

Juan S. Guse, 1989 geboren, ist ein deut­scher Schrift­steller. Er stu­dierte Literatur­wissen­schaften und Soziologie in Hil­des­heim und Hannover. Sein Debüt­roman Lärm und Wälder er­schien 2015, vier Jahre später er­schien Miami Punk. Nach dem Fellow­ship der Villa Aurora und einem Aufent­halt in New York lebt Juan S. Guse in Hannover, wo er an der Leibniz-Uni­versität im Bereich der Arbeits- und Orga­nisations­sozio­logie promo­viert.

Wir sprachen mit Juan S. Guse am 19. Juli 2020 in Hannover.

Redaktion: Max Farr, Konstantin Schönfelder, Holm-Uwe Burgemann
Produktion: Florian Liewald
Cover: Daniel Zenker
Stimme: Nico Handwerker

Hat Ihnen dieser Text gefallen? PRÄ|POSITION ist als gemein­nütz­iges Projekt der »Förd­erung von Kunst und Kultur« ver­pflich­tet. Das Koll­ektiv arbeitet allein für den Text. Doch ohne Mittel kann auf Dauer selbst Kultur nicht stattfinden. Werden Sie Freund:in von PRÄ|POSITION und unterstützen Sie uns über PayPal, damit auch komm­ende Texte lesbar bleiben.

Zerstören und Verwalten mit Juan S. Guse

Im Rahmen unserer gemeinnützigen Arbeit nach § 52 Abs 2. Satz 1 Nr. 5 AO sind wir berechtigt, steuer­be­günstigte Zu­wendungen ent­gegen­zunehmen und darüber Zu­wendungs­bestätigungen auszustellen. Diese können Sie nach §10b EStG als Sonderausgaben bei Ihrer Steuererklärung geltend machen und erhalten so einen Teil des gespendeten Betrages zurück. Sollte das für Sie relevant sein, senden wir Ihnen diese im Anschluss an Ihre Spende gerne zu.